Aktuelles zum Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen

 

Nur noch ein Jahr:
Endspurt zur Umstellung von Zertifizierungsverfahren DIN EN ISO 9001:2015

Die Normen für Qualitätsmanagementsysteme DIN EN ISO 9001:2015 wurden vor zwei Jahren veröffentlicht und durch vielfältige Publikationen, Informationsveranstaltungen und Schulungen vorgestellt. Die Übergangsfrist zur Einführung dieser neuen Normen läuft nach dem Beschluss der internationalen Akkreditierungsorganisationen IAF und ISO/CASCO zum 15. September 2018 ab. Einrichtungen des Gesundheitswesens sollten jetzt die verbleibende Zeit für die Umstellung nutzen.

 

Nach dem Stichtag 15. September 2018 werden alle Zertifizierungen auf der bisherigen Normgrundlage ISO 9001:2008 ungültig und müssen zurückgezogen werden. Die Erneuerung einer Zertifizierung auf neuer Normgrundlage ist dann mit höherem Aufwand für die Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen, aber auch Pflegeeinrichtungen verbunden. Darum empfiehlt QM BÖRCHERS CONSULTING + die jetzt anstehenden QM-Projektarbeiten Audits zur Umstellung der Managementsysteme und Zertifizierungen auf die neue Normgrundlage zu nutzen und damit mögliche Engpässe vor dem Fristende zu vermeiden.

 

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DIN EN ISO 9001:2015 - Praktische Umsetzung

 

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Weitere Informationen zum Qualitätsmanagement für Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen finden Sie auf unseren Themenseiten:

Reorganisation und Optimierung für Krankenhaus & Einrichtungen des Gesundheitswesens
Reorganisation und Optimierung im Gesundheitswesen
Lean Management in Krankenhaus und Arztpraxis
Seminar Lean Hospital - Lean Management im Krankenhaus
Digitalisierung im Gesundheitswesen
Qualitätsmanagement im Krankenhaus
Risikomanagement im Krankenhaus
Qualitätsmanagement in der Arztpraxis
Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis
Aufbau Expertenstandards in der Pflege

 

 

 

Neues Fachbuch "Qualitäts- und Risikomanagement im Gesundheitswesen" jetzt im Handel!

Seit 8. März 2017 ist das Fachbuch "Qualitäts- und Risikomanagement im Gesundheitswesen" von Kirstin Börchers und Peter Kuntsche im Buchhandel erhältlich.

Das Buch liefert einen umfassenden Überblick über das Qualitäts- und Risikomanagement im Gesundheitswesen (QMRM) und stellt die Ziele und Ausrichtungen eines QMRM-Systems sowie die Prämissen und Stolpersteine bei der praktischen Umsetzung vor. Es beschreibt die Werkzeuge und Methoden für den Einsatz im QMRM sowie das Prozessmanagement und stellt die für das Gesundheitswesen relevanten QM- bzw. RM-Systeme und Verfahren anwendungsorientiert dar. Daneben erfolgt eine sektorenspezifische Skizze des gesetzlichen Rahmens für QM und RM aus Sicht des Gesetzgebers. Auch das Hygienemanagement wird grundlegend thematisiert. Unterstützt wird eine effiziente Gestaltung integrierter Systeme und deren phasenorientierter Aufbau bis zur Implementierung und ggf. Zertifizierung. Normen, Konzepte und Verfahren im Bereich QMRM und eine praxisnahe und komprimierte Aufbereitung mit einem über den „Tellerrand“ hinausgehenden Blick auf 12 für das Gesundheitswesen relevante Managementsysteme sowie ein Abriss über aktuelle Projektmanagementmethoden zur Unterstützung der Projektarbeit runden das Gesamtkonzept ab.

Kongressbericht – 3. Deutscher Pflegetag in Berlin

Rund 6.000 Besucher, über 100 Aussteller sowie zahlreiche Redner und Moderatoren verzeichnete der 3. Deutsche Pflegetag vom 10.03.-12.03.16 in Berlin. Die Erfolgsgeschichte für den zentralen Event in der Pflege konnte auch im dritten Jahr weitergeschrieben werden. Zum Vergleich startete der Kongress 2014 mit 1.500 Teilnehmern aus der ganzen Republik. Auch ein Grund, warum als Location für die Veranstaltung mittlerweile die STATION Berlin gewählt wurde.


Die Pflege hat sich extrem bewegt in dieser Legislaturperiode. Viele neue Gesetze und deren Umsetzung schreiten voran. Der 3. Deutsche Pflegetag stand ganz im Zeichen der berufspolitischen „Neu“-Ausrichtung. Prominente und politische Redner wie Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung Karl-Josef Laumann oder der Präsident des Deutschen Pflegerates e.V. Andreas Westerfellhaus gingen in ihren politischen Grundsatzreden auf die Belange der sich verändernden Anforderungen an die Profession Pflege ein.

Generalistische Pflegeausbildung

Die Wichtigkeit der Anforderungen an eine generalistische Pflegeausbildung war besonderes Anliegen von Pflegeratspräsident Andreas Westerfellhaus. Eine einheitliche Ausbildung zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann für die Bereiche der klinischen Pflege, der stationären und ambulanten Alten- und Krankenpflege, sowie der Kinderkrankenpflege mit einer späteren Spezialisierung für einen der genannten Bereiche, seien der Grundstein, um die qualifizierte Pflegetätigkeit weiterzuentwickeln. „Es ist Zeit, den Pflegeberuf an die Anforderungen der modernen nichtärztlichen Patientenversorgung anzupassen.“, so Westerfellhaus.

Landespflegekammern

Eine weitere Voraussetzung für die Stärkung der Profession Pflege ist die Etablierung von Landes- und später auch einer Bundespflegekammer. Nur wenn die Pflege die Selbstverwaltung für ihren Berufsstand selber übernimmt und gestalten kann, wird sie auch in den gesundheitspolitischen Fragestellungen unserer Gesellschaft mitreden können. Den Vorreiter hat das Land Rheinland-Pfalz gemacht. Hier hat die erste Landespflegekammer Deutschlands zum 01.01.16 ihre Arbeit aufgenommen.

Pflegestärkungsgesetze

Mit den Pflegestärkungsgesetzen hat die Bundesregierung einen wichtigen Grundstein für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen gelegt. Etwa 500.000 Personen in Deutschland profitieren zusätzlich von den neubeschlossenen Leistungen im PSG I+II. Vor allem demenziell veränderte Bedürftige haben deutliche Vorteile, um Leistungen für die Alltagsbetreuung geltend zu machen. Doch die Pflegereform ist noch nicht abgeschlossen. Die Kommunen sollen wieder stärker in die Pflege eingebunden, ihre Gestaltungsmöglichkeiten bei der Planung und Steuerung von Pflegeangeboten sowie bei der Beratung sollen gestärkt werden. Der Referentenentwurf für das Pflegestärkungsgesetz III soll im Frühjahr stehen.


Abgerundet wurde der 3. Deutsche Pflegetag durch weitere Vorträge und Workshops zu verschiedenen Themen rund um die Pflege. Moderne Wundversorgung, Schadensfälle im Krankenhaus, Pflege für Flüchtlinge oder Methoden zur pflegerischen Personalbemessung, um nur einen kleinen Auszug aus dem bunten Programm zu nennen. Die Industrieausstellung und der kollegiale Austausch in den Pausen vollendeten eine gelungene Veranstaltung der Pflege, die ihre Geschichte auch 2017 weiterschreiben wird.

Pflege im Wandel
Strukturmodell und Pflegestärkungsgesetze erfordern Expertenwissen

Die Pflege in Deutschland wandelt sich. Nicht rasant, dafür aber kontinuierlich. Die Pflegestärkungsgesetze I und II sowie das Strukturmodell sind die Eckpfeiler der auch als „Pflegereform“ bezeichneten großen Reorganisation. Vor allem die Umsetzung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation erfordert für viele Pflegeeinrichtungen eine professionelle Beratung, sowie Schulungen der Pflegefachkräfte im Umgang mit der neuen Dokumentationsform, so Experte Michael Hartmann.

Multiplikator

Der 32jährige ist Seniorberater bei QM BÖRCHERS CONSULTING +, eine der führenden Unternehmensberatungen im Gesundheitswesen. Er ist vom Projektbüro des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung als Multiplikator im Rahmen der Implementierungsstrategie zur Verschlankung der Pflegedokumentation zugelassen. Auf Grundlage der Schulungsunterlagen des Projektbüros EinSTEP darf Hartmann Pflegeeinrichtungen in Bezug auf die Implementierung des Strukturmodells beraten und schulen. Hartmann nennt die wichtigsten Eckpunkte der neuen Dokumentationspraxis:

  • Individualität und Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen werden stärker beachtet.
  • Die Fachlichkeit der Pflegekräfte tritt wieder mehr in den Fokus der individuellen Planung und Umsetzung des Pflegeprozesses.
  • Die Grundstruktur des schriftlichen Pflegeprozesses besteht aus vier Schritten. Die Strukturierte Informationssammlung (SIS), auf deren Grundlage erfolgt die individuelle Maßnahmenplanung. Daraus wiederum resultiert eine veränderte Vorgehensweise in Bezug auf das Berichteblatt sowie das Festlegen entsprechender Evaluationsdaten.
  • Begrenzung der Anamnese auf sechs pflegebezogene Themenfelder, etwa Mobilität und Beweglichkeit oder Leben in soziale Beziehungen.
  • Praxisnahe fachliche Gestaltung im Umgang mit der Risikoeinschätzung (Matrix).
  • Wegfall der bekannten Pflegeprozessplanung mit den Elementen Probleme, Ressourcen, Ziele und Maßnahmen.
  • In der stationären Pflege keine Einzelleistungsnachweise in der Grundpflege für routinemäßig wiederkehrende Abläufe.
  • Aufzeichnungen im Berichtblatt nur bei Abweichungen von der individuellen Maßnahmenplanung
  • Verbindliche Vorgaben des internen QM sowie das Vorhandensein standardisierter Leistungsbeschreibungen bedingen eine haftungsrechtliche Absicherung.

Die Pflegestärkungsgesetze

Während sich das Strukturmodell ausschließlich an ambulante und stationäre Einrichtungen richtet, hat das Pflegestärkungsgesetz I seine Spuren sowohl in Pflegeeinrichtungen als auch in Privathaushalten hinterlassen. Mehr Leistung für Pflegebedürftige, mehr Betreuungskräfte und ein Pflegevorsorgefonds sind nur drei Beispiele daraus. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II steht nun laut Hartmann die zweite Ausbaustufe ins Haus. Das Gesetzt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Anpassung der Leistungsansprüche für pflegeversicherte Personen soll zum 1. Januar 2017 folgen. Dann stünden vor allem der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungs-Assessment (NBA) im Fokus, so Hartmann. Dies solle dafür sorgen, dass besonders Menschen mit Demenzerkrankungen gleichberechtigt Zugang zu Pflegeleistungen erhielten.

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff

„Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird der tatsächliche Unterstützungsbedarf besser erfasst. Die Leistungshöhe entscheidet künftig, was der Patient noch selbst kann und wo Unterstützung benötigt wird“, erklärt der Fachmann. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Patient an Demenz oder einem körperlichen Leiden erkrankt sei. Alle Pflegebedürftigen erhielten damit gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung und die Unterstützung für sie soll früher einsetzen. Als Beispiel nennt Hartmann den Einbau eines Treppenlifts oder den Umbau zum alters- bzw. behindertengerechten Badezimmer. Das Bundesministerium für Gesundheit schätzt, dass mittelfristig bis zu 500.000 neue Berechtigte (zusätzliche) Unterstützungen erhalten könnten. Parallel sollen pflegende Angehörige in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert werden.

Pflegegrade statt Stufen

Das neue Begutachtungs-Assessment (NBA) listet künftig fünf Pflegegrade statt bisher drei Pflegestufen. In Zukunft werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichwertig bei der Bewertung eingebunden. Durch intensivere Befragungen der Betroffenen und Angehörigen sollen neue Erkenntnisse für die Einstufung gewonnen werden. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und – mit unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Interessanterweise bauen diese Bereiche auf die sechs pflegebezogenen Themenfelder des Strukturmodells zur Verschlankung der Pflegedokumentation auf, etwa Hilfen bei Alltagsverrichtungen und Präsenzzeiten von Pflegekräften, um nur zwei Beispiele zu nennen. „Aus diesem Grund gibt es schon jetzt Synergieeffekte bei Pflegeeinrichtungen, die das Modell anwenden“, berichtet Michael Hartmann. Er verweist darauf, dass außerdem kein Pflegebedürftiger durch die Umstellung der Systematik schlechter gestellt werden soll. Jeder, der bereits Leistungen der Pflegeversicherung bekomme, erhalte diese auch weiterhin mindestens in gleichem Umfang. So laute jedenfalls die Aussage des Ministers. Ende 2016 sollen alle Pflegebedürftigen automatisch in die neuen Pflegegrade eingestuft werden, ohne neue Antragstellung und Begutachtung.

Fazit

Strukturmodell zur Verschlankung der Pflegedokumentation, Pflegestärkungsgesetze und politische Pläne – die „Pflegereform“ hat Fahrt aufgenommen. Vor allem aber ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen fahren mit professioneller Hilfe durch Berater und Multiplikatoren wie Michael Hartmann (rechts)sicher.

 

Michael Hartmann, Senior Consultant bei QM BÖRCHERS  CONSULTING + und Pflegeexperte

Michael Hartmann, Senior Consultant bei QM BÖRCHERS
CONSULTING + und Pflegeexperte. Bild: T. Niesalla

 

Zum Experten/ zum Unternehmen:

Michael Hartmann

M. Hartmann ist Senior Consultant bei QM BÖRCHERS CONSULTING + in Herne. Er hat zehn Jahre klinische Erfahrung in verschiedenen Bereichen eines Akut-Krankenhauses, vorwiegend in leitender Position. Der leidenschaftliche Handballfan und Hobbysportredakteur ist ausgebildeter Gesundheits- und Krankenpfleger, hat nebenberuflich ein Fernstudium „Pflegemanagement“ absolviert und war Pflegedienstleitung in der stationären Altenhilfe mit den Schwerpunkten Mitarbeiterentwicklung und Qualitätssicherung. Seite 2015 ist er vom Projektbüro des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung als Multiplikator im Rahmen der Implementierungsstrategie zur Verschlankung der Pflegedokumentation zugelassen und darf Beratungen und Schulungen durchführen.

QM BÖRCHERS CONSULTING + || Nachhaltig die Qualität im Gesundheitswesen verbessern

QM BÖRCHERS CONSULTING + in Herne wurde von Dr. med. Kirstin Börchers gegründet. Die aus den Medien bekannte Qualitätsmanagement-Expertin für die Gesundheitsbranche feierte im Jahr 2014 das 10jährige Firmenjubiläum. 2015 folgt die Auszeichnung als TOP CONSULTANT.

 

Unter einem Dach bieten verschiedene Spezialisten Beratung im Gesundheitswesen, Qualitäts- und Risikomanagement sowie die Vorbereitung von Zertifizierungen und Audits. Auch Reorganisations- und Sanierungsberatung sowie Krisenmanagement zählen zum Portfolio. Mit hohem persönlichen Engagement, über viele Jahre erworbenem Fachwissen und ausgewiesener Expertise trägt das gesamte Team dazu bei, dass die Mandanten stets professionell, ergebnisorientiert und zielführend beraten werden. Ein Auszug der Vita der in den 1960er Jahren in Kamerun geborenen Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe vermittelt einen Eindruck ihrer Arbeit und ihrer Berufung. / Zuständige Kammer: Ärztekammer Westfalen-Lippe.

 

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