Durch eine Selbstbewertung, die die Arztpraxis und das MVZ intern durchführt, wird der Umsetzungsstand des eingeführten Qualitätsmanagements evaluiert.
Für die Durchführung der Selbstbewertung nach §§ 3 und 4 der QM-Richtlinie nimmt man eine Checkliste zur Umsetzung des QM-Systems und versucht, die Fragen so ehrlich wie möglich zu beantworten. Aus den Ergebnissen sollen dann Verbesserungspotenziale abgeleitet und umgesetzt werden.
Die QM-System-Beratung im Gesundheitswesen unterstützt Sie bei der Durchführung Ihrer internen Selbstbewertung zielstrebig, ergebnisorientiert und professionell.
Lesen Sie mehr zum Thema Qualitätsmanagement in der Arztpraxis.
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Wirksamkeitsüberprüfung der Qualitätsmanagement-Richtlinie "Vertragsärztliche Versorgung" (ÄQM-RL) des GBA für Großteil der Arztpraxen und MVZ durch Selbtbewertung
Zur Überprüfung der Wirksamkeit des praxiseigenen Qualitätsmanagements müssen alle Arztpraxen und MVZ mit Zulassungsdatum vor dem 01.01.2006 eine Selbstbewertung hinsichtlich der erfolgreichen Einführung der Grundelemente und Instrumente des Qualitätsmanagements sowie der jeweiligen Zielerreichung bis 31.12.2010 durchgeführt haben.