Aktuelles zum Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen

 

Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme zur Verbesserung der Patientensicherheit in Klinik und Praxis: G-BA beschließt am 23.01.14 Mindeststandards

Nach umfassender Einbeziehung von Experten hat der G-BA in den schon geltenden Qualitätsmanagement-Richtlinien zur vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen sowie stationären Versorgung für das Risikomanagement beispielsweise das Erfordernis einer Risikoanalyse, -bewertung, -bewältigung und -überwachung sowie Schulungen der Beteiligten als Mindeststandards vorgegeben.

Für Fehlermeldesysteme soll gelten, dass diese für Mitarbeiter in Praxen und Kliniken niederschwellig zugänglich sind. Meldungen können freiwillig, anonym und sanktionsfrei erfolgen. Hieraus sollen entsprechende Verbesserungen resultieren.

 

„Bei medizinischen Behandlungen wird es immer auch unerwünschte Nebenwirkungen und Behandlungsfolgen geben. Die heute beschlossenen Regelungen sollen aber dazu beitragen, vermeidbare Fehler und Komplikationen zu verhindern“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des für Qualitätssicherung zuständigen Unterausschusses.

 

Hier die Pressemitteilung "Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme zur Verbesserung der Patientensicherheit in Klinik und Praxis" zum Download.

 

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