Abgrenzung zum QM-Koordinator
Während der Qualitätsbeauftragte nun erstmalig gesetzlich vorgeschrieben ist, umfasst seine Rolle nicht automatisch das gesamte Spektrum eines internen QM-Koordinators. Ein QM-Koordinator übernimmt in vielen Häusern die umfassende Steuerung und Vernetzung aller Qualitätsmanagement-Aktivitäten – von der Prozessgestaltung über Audits bis hin zur kontinuierlichen Verbesserung. Das Gesetz legt jedoch zunächst nur die Mindestaufgaben fest. Damit entsteht eine neue Basisfunktion, die Krankenhäuser individuell weiterentwickeln können, bis hin zu einer vollumfänglichen QM-Koordination.
Mit dieser Neuregelung setzt Mecklenburg-Vorpommern ein starkes Zeichen für Qualität, Effizienz und Patientenwohl. Krankenhäuser erhalten damit eine feste Ansprechperson für Qualitätsfragen – ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem systematisch verankerten Qualitätsmanagement.
Weiterführende Infos
Den vollständigen Gesetzestext hier direkt im Landesrecht M-V Portal (§ 34 LKHG M-V)
Der Gesetzgebungsprozess ist dokumentiert in den Landtagsdrucksachen (8/4870)







