Aktuelles zum Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen
 

Qualität anders denken: QM-Beauftragte jetzt gesetzlich verankert in Mecklenburg-Vorpommern

Seit Oktober 2025 schreibt das Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern erstmals verbindlich vor: Jedes Krankenhaus muss mindestens einen Qualitätsbeauftragten bestellen. Damit wird Qualitätssicherung nicht nur als Aufgabe, sondern als feste Funktion in der Struktur der Einrichtungen verankert. Die Aufgaben sind ganz klar definiert: die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit, die Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die in dem jeweiligen Fachgebiet geltenden Qualitätsstandards und die Unterstützung der Leitung des Krankenhauses bei der Umsetzung wissenschaftlicher und gesetzlicher Vorgaben.



Abgrenzung zum QM-Koordinator

Während der Qualitätsbeauftragte nun erstmalig gesetzlich vorgeschrieben ist, umfasst seine Rolle nicht automatisch das gesamte Spektrum eines internen QM-Koordinators. Ein QM-Koordinator übernimmt in vielen Häusern die umfassende Steuerung und Vernetzung aller Qualitätsmanagement-Aktivitäten – von der Prozessgestaltung über Audits bis hin zur kontinuierlichen Verbesserung. Das Gesetz legt jedoch zunächst nur die Mindestaufgaben fest. Damit entsteht eine neue Basisfunktion, die Krankenhäuser individuell weiterentwickeln können, bis hin zu einer vollumfänglichen QM-Koordination.



Mit dieser Neuregelung setzt Mecklenburg-Vorpommern ein starkes Zeichen für Qualität, Effizienz und Patientenwohl. Krankenhäuser erhalten damit eine feste Ansprechperson für Qualitätsfragen – ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem systematisch verankerten Qualitätsmanagement.

 

Weiterführende Infos

Den vollständigen Gesetzestext hier direkt im Landesrecht M-V Portal (§ 34 LKHG M-V)

Der Gesetzgebungsprozess ist dokumentiert in den Landtagsdrucksachen (8/4870)

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