Aktuelles zum Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen

 

Patientenrechte werden konkret: Behandlungsfehler möglichst frühzeitig vorzubeugen, hat höchste Priorität

Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Gesundheit haben gemeinsam einen Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz vorbereitet und am 16. Januar 2012 die Regelungsbereiche vorgestellt.

So wird es für Haftungsfälle mehr Transparenz geben.

Ein sachgerechtes Qualitätsmanagement im stationären Bereich umfasst zukünftig verpflichtend auch ein Beschwerdemanagement für die Belange insbesondere von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen, das entsprechend patientenorientiert auszugestalten ist.

Im Gesetzentwurf ist u.a. auch die Förderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung vorgesehen: Behandlungsfehlern möglichst frühzeitig vorzubeugen, hat höchste Priorität. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll so Mindeststandards für Risikomanagement und Fehlervermeidungssysteme festlegen.

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