Die Sonderregelung zur Zulassung von EPZ ohne Nachweis der Speziellen
Orthopädischen Chirurgie (SOC) bei einem Hauptoperateur wird allen
Einrichtungen eingeräumt, die einen Antrag bis 31.03.2014 gestellt
haben..
Die Zertifizierung als EndoProthetikZentrum muss dann bis 31.12.2015 abgeschlossen sein.
Die Zertifizierungsstelle ClarCert hat eine vereinfachte
Antragstellung im Sinne einer Vormerkung zur Zertifizierung eingeführt.
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