Aktuelles zum Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen

 

EPZ-Zertifizierung: Sonderregelung für Unfallchirurgen bis 31.03.2014 verlängert!

Die Frist zur Beantragung der Sonderregelung für die Zertifizierung als EndoProthetikZentrum wurde auf den 31.03.2014 verlängert.


Die Sonderregelung zur Zulassung von EPZ ohne Nachweis der Speziellen Orthopädischen Chirurgie (SOC) bei einem Hauptoperateur wird allen Einrichtungen eingeräumt, die einen Antrag bis 31.03.2014 gestellt haben..


Die Zertifizierung als EndoProthetikZentrum muss dann bis 31.12.2015 abgeschlossen sein.

Die Zertifizierungsstelle ClarCert hat eine vereinfachte Antragstellung im Sinne einer Vormerkung zur Zertifizierung eingeführt.

Hier steht Ihnen Antrag “Sonderregelung Spezielle orthopädische Chirurgie” zum Download zur Verfügung


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Hier finden Sie weitere Informationen zur Vorbereitung der Zertifizierung nach EndoCert
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