Grundsätzlich muss einer der zwei erforderlichen Hauptoperateure über
die Zusatzweiterbildung „Spezielle Orthopädische Chirurgie“ verfügen.
Darauf kann jedoch verzichtet werden, wenn bereits in der Endoprothetik
tätige Operateure im Zeitraum 2009-2012 pro Jahr mindestens 50
Endoprothesen selbständig operiert haben und einen Antrag auf
Zertifizierung als EndoProthetikZentrum bis zum 31.12.2013 stellen.
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Hier finden Sie weitere Informationen zur Zertifizierung von Endoprothetikzentren.