1. QMB-Camp mit dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. am 3. Dezember 2011
in den Seminarräumen der QM-System-Beratung im Gesundheitswesen in Herne
Durch einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurden die Vorgaben für den Qualitätsbericht im Dezember 2010 verändert.
Zu beachten sind inhaltliche Änderungen im Qualitätsbericht.
So veröffentlichen die Krankenhäuser künftig alle gestellten Diagnosen
und Behandlungen anstatt der bisherigen 80 Prozent. Auch der Stand der
vom G-BA geregelten Fortbildungspflicht der Fachärztinnen und Fachärzte
einschließlich der Psychologischen Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten wird zum Bestandteil der Qualitätsberichte.
Für Krankenhäuser eröffnen Qualitätsberichte die gute Möglichkeit, ihre
Leistungen und Qualität darzustellen und damit um das Vertrauen der
Patientinnen und Patienten zu werben.