Interview mit Frau Dr. med. Kirstin Börchers
Das Fachwissen unserer Inhaberin Dr. med. Kirstin Börchers (KB) ist
gefragt wie nie. In der vergangenen Woche bat sie der Journalist Peter
Laaks (PL) zum Gespräch. Im Interview beantwortet unsere Expertin Fragen
zur Neufassung der G-BA-Richtlinie. Letztere betrifft nahezu jede
Klinik und jede Praxis.
Hier ein Auszug des Interviews:
Frau Dr. Börchers, obwohl schon lange in der Pipeline, kam die
Neufassung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für
viele Verantwortliche aus dem Gesundheitswesen scheinbar überraschend.
Können Sie bitte die Herausforderung für Ärzte sowie Risiko- und
Qualitätsmanagementbeauftragte kurz für die Leser skizzieren?
Die durch das Patientenrechtegesetz festgeschriebenen
Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass Behandlungsteams ihre Abläufe
durch ein Risikomanagementsystem sowie ein Critical Incident Reporting
System (CIRS) – auch vor möglichen Regressansprüchen Dritter - absichern
werden. Am 23.01.2014 hat der G-BA dafür Mindeststandards zum Aufbau
von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen beschlossen. Diese gelten
für Krankenhäuser und Arztpraxen.
Was versteht der Gesetzgeber unter Mindeststandards für klinisches Risikomanagement?
Mindeststandards sind Maßnahmen zur Risikoanalyse,
Risikobewertung, Risikobewältigung, Risikoüberwachung sowie Schulungen
der Beteiligten. Für Fehlermeldesysteme soll gelten, dass diese für
Mitarbeiter in Arztpraxen und Kliniken niederschwellig zugänglich sind.
Meldungen können freiwillig, anonym und sanktionsfrei erfolgen. Hieraus
sollen entsprechende Verbesserungen resultieren.
Können Sie bitte konkrete Beispiele des Risikomanagements nennen?
Die Risikoanalyse und Risikobewertung kann man z.B. durch eine Risikoinventur durchführen. In meiner Beratungsfirma führen wir schon seit Jahren eine Schadensdatei mit mittlerweile rund 1000 Schadensereignissen, die sich in Einrichtungen des Gesundheitssektors ereignet haben. Diese Schadensfallbeschreibungen sind die Grundlage für eine Risikoinventur, um im Anschluss möglichst schnell und effektiv Präventionsmaßnahmen in der durch uns beratenen Einrichtung einleiten zu können, falls dort ein solches Schadensereignis droht. Der Klassiker sind zum Beispiel Patientenverwechslungen. Besteht dieses Risiko, dann empfehlen wir als Präventionsmaßnahme eine Sicherheitscheckliste einzuführen. Eine ganz bekannte Sicherheitscheckliste ist die sogenannte WHO-Sicherheitscheckliste im OP.