Damit steht Einrichtungen des Gesundheitswesens ein europäischer Standard für Qualitätsmanagementsysteme in der Gesundheitsversorgung zur Verfügung. Nicht nur Krankenhäuser oder stationäre Pflegeeinrichtungen, sondern auch Praxen der ärztlichen und nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe und Organisationen der sozialen Betreuung können die neue Gesundheitsnorm anwenden.
Die Gliederung der DIN EN 15224 wurde im Wesentlichen von der weltweit gültigen QM-Norm DIN ISO 9001:2008 übernommen.
Inhaltlich gesehen neu und sehr interessant sind elf Qualitätsmerkmale, die die Qualität der Gesundheitsversorgung in Einrichtungen kennzeichnen. Es geht bei den Qualitätsmerkmalen z.B. um eine angemessene, richtige Versorgung, um Kontinuität und Patientensicherheit. Das bedeutet ganz praktisch, dass die Einrichtung in ihren Abläufen Risiken erkennt und Vorbeugemaßnahmen einleitet, damit Patienten nicht geschädigt werden. Im Hinblick auf die Gestaltung von Vorbeugungsmaßnahmen können unter anderem Daten aus Fehlermeldesystemen (z.B. CIRS) herangezogen werden.
Die DIN EN 15224 ist eine eigenständige Norm, nach der künftig eine Zertifizierung im Gesundheitswesen möglich ist. Fachkreise und Zertifizierungsstellen rechnen damit, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Zertifizierung Ende des Jahres 2012 geschaffen werden.
Fragen zu DIN EN 15224 beantworten wir Ihnen gern telefonisch unter 02323-3845203 oder per eMail an kontakt@qm-boerchers.de.