Risikomanagement im Gesundheitswesen

Umfassendes und nachhaltiges Risikomanagement reduziert die Häufigkeit von unerwünschten Ereignissen und damit die Schadenshöhe/-häufigkeit in Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft, Krankenhäusern und Arztpraxen.
Hauptgegenstand des Risikomanagements im medizinischen Bereich ist das Aufdecken von Schwachstellen, die Haftpflichtansprüche nach sich ziehen können oder bereits ausgelöst haben. Dabei werden ärztliche und pflegerische Leistungen einer Analyse unterzogen.
Risikomanagement umfasst dabei folgende Schritte:
- Risikoidentifikation mit Erarbeitung eines Risikokataloges
- Risikobewertung mit Fokus auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen
- Entscheidung, welche Risiken künftig zu vermeiden und zu vermindern sind
- Erarbeitung eines Aktionsplanes, um erkannte Risiken zu beseitigen bzw. reduzieren zu können mit Festlegung von Maßnahmen zur Risikobewältigung
- Sensibilisierung der Mitarbeiter für allgemeine und spezifische Risiken
- Entwicklung von Instrumenten wie CIRS, Root Cause Analysis nach dem London Protocol, FMEA oder auch Risiko-Audits, mit denen Mitarbeiter selbst Risiken erkennen und beheben können und Festlegung eines Systems zur Risikoüberwachung.
- Etablierung eines effektiven Beschwerdemanagements
- Festlegung des Vorgehens im Schadensfall z.B. durch eine Verfahrensanweisung "Krisenmanagement".
Das geplante Patientenrechtgesetz
Anfang des Jahres 2012 wurde ein Entwurf zum geplanten
Patientenrechtegesetz vorgelegt. "Mehr Transparenz und Rechtssicherheit
für Patienten und Ärzte, ein neues Fundament für das gegenseitige
Vertrauen von Patienten, Krankenkassen und Ärzten", das sind für
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und den
Patientenbeauftragten der Bundesregierung Wolfgang Zöller die
wichtigsten Ziele.
Das geplante Patientenrechtegesetz beinhaltet u.a. eine neue Regelung zum Risiko- und Fehler-Management: Der Gemeinsame Bundesausschuss muss binnen zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Richtlinie zur Verbesserung der Patientensicherheit verabschieden. Dazu gehören vor allem Mindeststandards für ein Risikomanagement und ein Fehler-Meldesystem in Krankenhäusern und Arztpraxen, die möglicherweise auch an Qualitätszuschläge gekoppelt werden sollen.
Das geplante Patientenrechtegesetz beinhaltet u.a. eine neue Regelung zum Risiko- und Fehler-Management: Der Gemeinsame Bundesausschuss muss binnen zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Richtlinie zur Verbesserung der Patientensicherheit verabschieden. Dazu gehören vor allem Mindeststandards für ein Risikomanagement und ein Fehler-Meldesystem in Krankenhäusern und Arztpraxen, die möglicherweise auch an Qualitätszuschläge gekoppelt werden sollen.