Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis

Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015, DIN EN 15224 und Risikomanagement nach G-BA-Richtlinie

Für uns gehören Exzellenz und Sicherung der Wirtschaftlichkeit Ihrer Zahnarztpraxis zusammen. Hier sehen wir auch den Ansatz:

Die Ziele Ihrer Praxis hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit, Abrechnungsthemen und Personalentwicklung verbinden wir mit den Elementen des Risikomanagements und Qualitätsmanagements in der Zahnarztpraxis. So wird ein nachhaltiges Praxismanagement gewährleistet.

Beratung zum Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis

 

Das Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN 15224 sowie das Risikomanagement nach G-BA sind Instrumente der Organisationsentwicklung. Hier werden alle organisatorischen Maßnahmen zusammengefasst, die einer nachweislichen Verbesserung von Abläufen und der Verbesserung der Ergebnisse Ihrer zahnärztlichen Praxis dienen. Durch eine regelmäßige Überprüfung des Erreichten wird das Qualitätsniveau gehalten und weiter verbessert. Dort wo es erforderlich ist, wird es weiter ausgebaut.

 

Für eben dieses Qualitätsmanagement nach DIN EN 15224 bieten wir eine Gruppenberatung für zahnmedizinische Fachangestellte.
Hier finden Sie weitere Informationen:  QM-Gruppenberatung nach DIN EN 15224 PDF zum Download

Unser umfassendes Beratungsangebot zum Qualtitätsmanagement für die Zahnarztpraxis

  • QM-Beratung für Zahnarztpraxen nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN 15224 vor Ort
  • QM-Schulungen
  • QM-Analysen und eine Überprüfung des Ist-Zustandes
  • Risikocheck bezüglich Patientensicherheit
  • Risikomanagement gemäß der G-BA-Richtlinie
  • Reorganisation
  • Dokumentenmanagement
  • Interne Audits
  • Unterstützung bei der Vorbereitung Ihrer Praxis zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015

Ein Qualitätsmanagement-System lässt sich in einer Zahnarztpraxis nicht von heute auf morgen einführen.

Die Einführung eines Qualitätsmanagements vollzieht sich meistens in mehreren Stufen. Nach der Bestandsaufnahme wird ein Aktionsplan zur Umsetzung von Verbesserungspotenzialen erstellt, die für Ihre Zahnarztpraxis sinnvoll sind. Unser Angebot zum Qualitätsmanagement in der Arztpraxis finden Sie auf der entsprechenden Themenseite.

Erfahren Sie mehr über Lean Management im Gesundheitswesen auf unserer Themenseite Lean Hospital - Lean Management in Krankenhaus und Gesundheitswesen

 

Zertifizierung Ihrer Praxis gemäß DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN 15224

Ihre Vorteile sind

  • Externe Sicht auf die eigene Praxis.
  • Gute Vorbereitung auf Verhandlungen mit Kostenträgern im Rahmen integrierter Versorgung
  • Vorbereitung der Verhandlungen von Einzelverträgen
  • Externe Anerkennung für Ihr Praxisteam hinsichtlich geleisteter Arbeit
  • Schaffung von Wettbewerbsvorteilen
  • Image-Verbesserung für Ihre Zahnarztpraxis

Hintergrund

Die Leistungserbringer vertragsärztlicher und vertragspsychotherapeutischer Versorgung sind nach § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Der G-BA ist beauftragt, die grundsätzlichen Anforderungen an das Risikomanagement und das Qualitätsmanagement für diese Leistungserbringer festzulegen und die Weiterentwicklung sicherzustellen.

Hier steht Ihnen der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtliniezum Download zur Verfügung.

Qualitätsmanagement in Zahnarztpraxen: Neue G-BA-Richtlinie vom 17.12.2015 vereinheitlicht die grundsätzlichen Anforderungen

Hier haben wir Regelungen getroffen, mit denen die Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement zukünftig systematisch evaluiert und veröffentlicht wird. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wird hierzu eine neue Methodik erarbeiten.“ so Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung am 17.12.2015.

Mehr Informationen zum Risikomanagement nach G-BA Richtlinie finden Sie auf unserer Themenseite.

Mehr Informationen zum Risikomanagement nach G-BA Richtlinie finden Sie auf unserer Themenseite.

 

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