Qualitätsmanagement für Heilmittelerbringer

Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten
Gemäß § 124 Abs. 2 SGB V zugelassene Heilmittelpraxen sind auf Grundlage des von ihnen anerkannten Rahmenvertrags mit den Ersatz- und Regionalkrankenkassen verpflichtet, qualitätssichernde Maßnahmen im Hinblick auf die Behandlung zu beachten.
Wir beraten Ihre Praxis durch individuelle Einzelberatung mit erfahrenen Beratern und begleiten Sie beim gesamten Aufbau und der Weiterentwicklung Ihres internen QM-Systems nach Ihren Vorstellungen. Die Durchführung von Projekten im Rahmen des Kennzahlen-und Risikomanagements runden unser Beratungsprofil ab. Alle Projekte stehen unter fachärztlicher Leitung.
Unsere Beratungsleistungen im Einzelnen:
- Durchführung von moderierten Strategiesitzungen und Workshops zur Erarbeitung Ihres QM-Systems z.B. nach DIN ISO 9001:2008
- Verfassen Ihres individuellen Praxis-Handbuches und notwendiger QM-Dokumente in Zusammenarbeit mit Ihrem Projektteam
- Begleiten von Zertifizierungsaudits und Vorbereitung durch Interne Audits
- Management von Optimierungsprojekten wie Reduktion von Wartezeiten, Optimierung der Dokumentationsqualität
- Schulung von QM-Beauftragten und internen Auditoren
- Flexible Generierung und Darstellung Ihrer individuellen Kennzahlen mit dem QM-SYSTEM-NAVI mit Durchführung eines Kennzahlenaudits
- MODULARES RM-BAUKASTENSYSTEM zur Implementierung eines umfassenden Risikomanagements z.B. Risikomanagement-Ist-Analysen vor Ort, Implementierung von Risikomanagement-Instrumenten wie z.B. Prozess-FMEAs und Fehlermeldesysteme und Durchführung von Risikomanagement-Audits.
Natürlich wird schon lange darüber spekuliert, wann die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems auch für die Heilmittelbranche verpflichtend wird.
Ein erster Schritt in diese Richtung soll durch das Inkrafttreten der „Vereinbarung nach § 137d Abs. 3 SGB V zu den grundsätzlichen Anforderungen an ein (einrichtungs-) internes Qualitätsmanagement für die Erbringung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V“ auf die Branche zukommen. Diese Vereinbarung wird voraussichtlich zum Ende des Jahres 2010 in Kraft treten und zunächst für die Heilmittelerbringer verbindlich werden, die kurortspezifische Heilmittel erbringen.