Qualitätsmanagement für Heilmittelerbringer

QM-Beratung nach ISO 9001 für Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten

Gemäß § 124 Abs. 2 SGB V zugelassene Heilmittelpraxen sind auf Grundlage des von ihnen anerkannten Rahmenvertrags mit den Ersatz- und Regionalkrankenkassen verpflichtet, qualitätssichernde Maßnahmen im Hinblick auf die Behandlung zu beachten.

 

Wir beraten Ihre Praxis durch erfahrene Mitarbeiter in individueller Einzelberatung. In der gesamten Aufbauphase wie auch bei der Weiterentwicklung Ihres internen QM-Systems begleiten wir Sie.
Die Durchführung von Projekten im Rahmen des Kennzahlen- und Risikomanagements rundet unser Beratungsprofil ab. Alle Projekte stehen unter fachärztlicher Leitung.

 

Unsere Beratungsleistungen im Einzelnen

  • Durchführung von moderierten Strategiesitzungen und Workshops zur Erarbeitung Ihres QM-Systems z.B. nach DIN ISO 9001:2015
  • Verfassen Ihres individuellen Praxis-Handbuches und notwendiger QM-Dokumente in Zusammenarbeit mit Ihrem Projektteam
  • Begleiten von Zertifizierungsaudits und Vorbereitung durch interne Audits
  • Management von Optimierungsprojekten wie Reduktion von Wartezeiten, Optimierung der Dokumentationsqualität
  • Schulung von QM-Beauftragten und internen Auditoren
  • Flexible Generierung und Darstellung Ihrer individuellen Kennzahlen mit dem QM-SYSTEM-NAVI mit Durchführung eines Kennzahlenaudits
  • MODULARES RM-BAUKASTENSYSTEM zur Implementierung eines umfassenden Risikomanagements z.B. Risikomanagement-Ist-Analysen vor Ort, Implementierung von Risikomanagement-Instrumenten wie z.B. Prozess-FMEAs  und Fehlermeldesysteme sowie Durchführung von Risikomanagement-Audits.

Natürlich wird schon lange darüber spekuliert, wann die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems auch für die Heilmittelbranche verpflichtend wird.

 

Ein erster Schritt in diese Richtung soll durch das Inkrafttreten der „Vereinbarung nach § 137d Abs. 3 SGB V zu den grundsätzlichen Anforderungen an ein (einrichtungs-) internes Qualitätsmanagement für die Erbringung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V“ auf die Branche zukommen. Diese Vereinbarung wird voraussichtlich zum Ende des Jahres 2010 in Kraft treten und zunächst für die Heilmittelerbringer verbindlich werden, die kurortspezifische Heilmittel erbringen.

Lesen Sie mehr zum Thema Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen - Zertifizierung nach DIN EN ISO

Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens und des Sozialwesens können sich nach der Norm zertifizieren lassen. Wir beraten Sie umfassend zur Zertifizierung nach DIN EN 15224 sowie zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015.

 

Lean Management für ein schlankes Gesundheitswesen

 

Informieren Sie sich zum Thema schlankes Arbeiten durch Lean Management sowie zum Qualitätsmanagement für Kliniken, Krankenhäuser und Arztpraxen finden Sie auf unseren Themenseiten:


Lean Management in Krankenhaus und Arztpraxis
Digitalisierung im Gesundheitswesen
Qualitätsmanagement im Krankenhaus
Risikomanagement im Krankenhaus
Qualitätsmanagement in der Arztpraxis
Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis

 

Qualitätsmanagement für Heilmittelerbringer wie Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeutenfalse