Aktuelles zum Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen

 

G-BA, CIRS, RM, QM: Was nun in Arztpraxis und Klinik?

Interview mit Frau Dr. med. Kirstin Börchers

Das Fachwissen unserer Inhaberin Dr. med. Kirstin Börchers (KB) ist gefragt wie nie. In der vergangenen Woche bat sie der Journalist Peter Laaks (PL) zum Gespräch. Im Interview beantwortet unsere Expertin Fragen zur Neufassung der G-BA-Richtlinie. Letztere betrifft nahezu jede Klinik und jede Praxis.


Hier ein Auszug des Interviews:

Frau Dr. Börchers, obwohl schon lange in der Pipeline, kam die Neufassung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für viele Verantwortliche aus dem Gesundheitswesen scheinbar überraschend. Können Sie bitte die Herausforderung für Ärzte sowie Risiko- und Qualitätsmanagementbeauftragte kurz für die Leser skizzieren?


Die durch das Patientenrechtegesetz festgeschriebenen Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass Behandlungsteams ihre Abläufe durch ein Risikomanagementsystem sowie ein Critical Incident Reporting System (CIRS) – auch vor möglichen Regressansprüchen Dritter - absichern werden. Am 23.01.2014 hat der G-BA dafür Mindeststandards zum Aufbau von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen beschlossen. Diese gelten für Krankenhäuser und Arztpraxen.


Was versteht der Gesetzgeber unter Mindeststandards für klinisches Risikomanagement?


Mindeststandards sind Maßnahmen zur Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikobewältigung, Risikoüberwachung sowie Schulungen der Beteiligten. Für Fehlermeldesysteme soll gelten, dass diese für Mitarbeiter in Arztpraxen und Kliniken niederschwellig zugänglich sind. Meldungen können freiwillig, anonym und sanktionsfrei erfolgen. Hieraus sollen entsprechende Verbesserungen resultieren.


Können Sie bitte konkrete Beispiele des Risikomanagements nennen?


Die Risikoanalyse und Risikobewertung kann man z.B. durch eine Risikoinventur durchführen. In meiner Beratungsfirma führen wir schon seit Jahren eine Schadensdatei mit mittlerweile rund 1000 Schadensereignissen, die sich in Einrichtungen des Gesundheitssektors ereignet haben. Diese Schadensfallbeschreibungen sind die Grundlage für eine Risikoinventur, um im Anschluss möglichst schnell und effektiv Präventionsmaßnahmen in der durch uns beratenen Einrichtung einleiten zu können, falls dort ein solches Schadensereignis droht. Der Klassiker sind zum Beispiel Patientenverwechslungen. Besteht dieses Risiko, dann empfehlen wir als Präventionsmaßnahme eine Sicherheitscheckliste einzuführen. Eine ganz bekannte Sicherheitscheckliste ist die sogenannte WHO-Sicherheitscheckliste im OP.


Interessant? Das komplette Interview finden Sie hier.

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