Aktuelles zum Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen

 

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G-BA Richtlinie Risikomanagement in Kraft:
Was müssen Ärzte jetzt tun? - Wir klären auf!

Folgende Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 23. Januar 2014 wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten am heutigen Tag, 17. April 2014, in Kraft:

Die Vereinbarung zum Qualitätsmanagement: Umsetzung des § 137 Absatz 1d Satz 1 SGB V und die

Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung: Umsetzung des § 137 Absatz 1d Satz 1 SGB V.


Folgende Regelungen und Verpflichtungen sind darin unter anderen enthalten:

  • Mindeststandards für ein klinisches Risikomanagement
  • Mindeststandards für ein einrichtungsinternes Fehlermeldesystem
  • Die Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen
  • Die Verpflichtung zur Durchführung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements

Seminar „G-BA-Richtlinie erfüllen“ hilft weiter

Für viele Ärzte und Gesundheitseinrichtungen gibt es trotzdem mehr Fragen als Antworten. Licht ins Dunkel bringt da die Schulung und Beratung durch unser hochqualifiziertes Team.


Im kommenden Seminar "Risikomanagement: Die G-BA-Richtlinie erfüllen" gehen wir ausführlich auf die Thematik ein und leisten wertvolle Hilfestellung bei der rechtskonformen Umsetzung der nun in Kraft getretenen Richtlinie. 


Das Seminar findet am 28. Mai und 24. September dieses Jahres in Herne statt und kostet pro Person nur 195 Euro.


Darüber hinaus stehen ich und mein Team Kollegen, Vertretern von Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen und Medienvertretern gerne für Rückfragen zum Thema zur Verfügung.


Dr. Kirstin Börchers, 17. April 2014

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