Die Vereinbarung zum Qualitätsmanagement: Umsetzung des § 137 Absatz 1d Satz 1 SGB V und die
Folgende Regelungen und Verpflichtungen sind darin unter anderen enthalten:
- Mindeststandards für ein klinisches Risikomanagement
- Mindeststandards für ein einrichtungsinternes Fehlermeldesystem
- Die Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen
- Die Verpflichtung zur Durchführung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements
Seminar „G-BA-Richtlinie erfüllen“ hilft weiter
Für viele Ärzte und Gesundheitseinrichtungen gibt es trotzdem mehr
Fragen als Antworten. Licht ins Dunkel bringt da die Schulung und
Beratung durch unser hochqualifiziertes Team.
Im kommenden Seminar "Risikomanagement: Die G-BA-Richtlinie erfüllen" gehen wir ausführlich auf die Thematik ein und leisten wertvolle Hilfestellung bei der rechtskonformen Umsetzung der nun in Kraft getretenen Richtlinie.
Das Seminar findet am 28. Mai und 24. September dieses Jahres in Herne statt und kostet pro Person nur 195 Euro.
Darüber hinaus stehen ich und mein Team Kollegen, Vertretern von
Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen und Medienvertretern gerne für
Rückfragen zum Thema zur Verfügung.
Dr. Kirstin Börchers, 17. April 2014